Teilnahmebedingungen

 

Startberechtigt ist jeder Hund, der am Prüfungstag mindestens 12 Monate alt ist. Für die Teilnahme in der gemeldeten Klasse muss die entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden.

 

Teilnahmevorraussetzung Anfängerklasse:

 

Für den Start in der Anfängerklasse bei Workingtests ist eine bestandene Dummy-Prüfung der Anfängerklasse notwendig oder eine vergleichbare Prüfung gem. Prüfungsordnung

 

Teilnahmevorraussetzung Fortgeschrittenenklasse:

 

Voraussetzung für den Start in der Fortgeschrittenenklasse ist, dass der Hund

 

eine bestandene Dummy-Prüfung der Fortgeschrittenenklasse hat oder eine vergleichbare Prüfung gem. Prüfungsordnung, oder

 

mindestens ein „Sehr gut“ in der jeweils vorangegangenen Klasse erreicht hat.

 

- für die Fortgeschrittenen Klasse in der Anfängerklasse (Dummyprüfung oder Workingtest)

 

 

 

Der Starter ist selbst für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Jeder Teilnehmer erhält nur einen Startplatz. Zur Prüfung ist die Original Ahnentafel, das Leistungsheft, eine gütige Tollwutschutzimpfung und ein gültiger Versicherungsnachweis vorzulegen.

 

Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme am Workingtest ausgeschlossen

 

Haftungsausschluss

 

Die Teilnahme und der Besuch der Prüfung erfolgt auf eigenes Risiko. Jeder Hundebesitzer haftet für die von seinem Hund verursachten Schäden. Eine Haftung seitens des GRC e.V., oder der Retrieverfreunde Beckum, auch gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Jegliche Begleitpersonen sind vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

 

Mit der Meldung werden folgende Richtlinien akzeptiert:

 

1.      Das Prüfungsgelände darf weder vor noch nach dem Workingtest betreten werden! Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss führen.

 

2.      Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen, oder wieder mitzunehmen.

 

3.      Im Wald gilt absolutes Rauchverbot!

 

4.      Der Entscheid der Richter ist unanfechtbar.

 

5.      Die Organisatoren haben die Befugnis, Hunde von der Teilnahme auszuschließen und /oder eine Einschreibung abzulehnen.

 

Von der Teilnahme können unter Verlust des Meldegeldes ausgeschlossen werden:

 

1.      Personen, die im Bereich des Workingtests einen Hund strafen oder hart behandeln.

 

2.      Hunde, die ein nicht tolerierbares aggressives Verhalten gegenüber anderen Hunden oder Menschen zeigen.

 

3.      Gespanne, für deren Hund keine gültige Impfung und/oder Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden kann.

 

Sonstiges

 

1.      Alle Hundeführer müssen sich an die Anweisung der Richter halten.

 

2.      Die Richter sind berechtigt, jedes Gespann vom Workingtest auszuschließen, dessen Hundeführer ihren Anweisungen nicht Folge leisten, oder willentlich einen Konkurrenten oder dessen Hund behindert.

 

3.      Auf dem Prüfungsgelände sind läufige Hündinnen nicht erlaubt.

 

4.      Kein Hund darf während der Arbeit eine Halsung tragen.

Alle nicht arbeitenden Hunde sind im Bereich des Workingtest grundsätzlich anzuleinen.