Platzordnung

der Retrieverfreunde Beckum

 

 

§ 1

Der Übungsplatz steht den Mitgliedern, außer an Trainings-, Prüfungs- und Feiertagen zu folgenden Zeiten kostenlos für Übungszwecke zur Verfügung:

 

Mo. bis Fr. von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo., Mi., Fr. von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Di. & Do. von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

§ 2

Die Benutzung des Übungsplatzes erfolgt auf eigene Gefahr für die Hundehalter, für die Hunde und für die Besucher.

 

§ 3

Der Übungsplatz darf nur benutzt werden, wenn eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht sowie ein ordnungsgemäßer Impfschutz gewährleistet ist.

 

§ 4

Das Übungsgelände ist in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.

 

§ 5

Die Hunde haben sich vor Betreten des Übungsplatzes zu lösen. Gegebenenfalls

anfallender Kot ist umgehend zu entfernen.

 

§ 6

Die Hunde sind angeleint auf den Übungsplatz zu bringen und nur auf Anweisung eines Ausbilders abzuleinen.

 

§ 7

Der Übungsbetrieb darf nicht durch anwesende Besucher gestört werden.

 

§ 8

Das Betreten des Übungsplatzes ist nur Vereinsmitgliedern mit deren Hunden sowie

Familienmitgliedern gestattet. Die Benutzung des Übungsplatzes durch Fremde ist nur nach Absprache mit dem Vorstand möglich.

 

§ 9

Die Benutzung des Dummy-Launchers oder anderer Signalgeräte ist nur mit Genehmigung des Vorstandes und in Anwesenheit eines Ausbilders der RFB gestattet.

 

§ 10

Kinder haben während der Trainingszeiten den Übungsplatz nicht zu betreten. Das

Betreten der Teichanlage ist nur nach Absprache mit einem Ausbilder erlaubt. Die Eltern haften für Ihre Kinder.